Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Heimatkunde der Provinz Brandenburg - S. 16

1911 - Breslau : Hirt
16 Heimatkunde der Provinz Brandenburg. 3. Bodeubeschaffeuheit, Erzeugnisse und Erwerbsquellen (Verkehrsstraßen). Die Provinz Brandenburg enthält alle Bodenarten von dein gänzlich unfruchtbaren Saude bis zu dem ertragreichsten Acker- und Wiesenlande. Ein Drittel des Bodens ist mit Wald bestanden, in dem die Nadelbäume viel zahlreicher vertreten sind als die Laubbäume. Beinahe die Hälfte ist Ackerboden, auf dem Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Buchweizen, Kartoffeln, Futterkräuter (besonders Klee und Luzerne) und Zuckerrüben angebaut werden. Der Rest wird von Wiesen eingenommen, die sich vorzugsweise iu den Niede- rungen befinden. Ein großer Teil der Bevölkerung erwirbt daher sein Brot durch Forst- Wirtschaft, Ackerbau und Viehzucht. Die gezüchteten Tiere sind Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel. Der größte Teil der Bewohner ist aber im Groß- und Kleingewerbe, im Handel und Berkehr tätig. Neune die wichtigsten Jndustriegegenden und die daselbst gepflegten In- dustriezweige! Nenne die Arten der Verkehrsstraßen! Nenne Eisenbahn- knotenpnnkte! Nenne die wichtigsten Wasserstraßen! Die aar meisten auf diesen Verkehrsstraßen beförderten Güter sind Kohle, Mauersteine, Dach- ziegel, Getreide, Holz. 4. Bewohner und Verwaltung. Die Bewohner der Provinz sind iu der Hauptsache Deutsche; doch gibt es im südlichen Teile, besonders im Spreewalde, noch Wenäen. Der größte Teil der Einwohner bekennt sich zur evangelischen Lehre; der Rest sind Katholiken und Juden. An der Spitze nnsrer Provinz steht der Oberpräsident, der seinen Sitz in Potsdam hat. Er sorgt dafür, daß die Gesetze ausgeführt werden und die öffentlichen Einrichtungen (Straßen, Wohltätigkeitsanstalten, Krankenhäuser) erhalten bleiben. Da die Provinz aber zu groß ist, als daß der Oberpräsident die Verwaltung allein ausüben könnte, so hat man sie in zwei Regierungsbezirke und die Stadt Berlin geteilt. Die beiden Regierungsbezirke werden nach den Städten Potsdam und Frankfurt benannt. Verfolge ihre Grenze auf der Karte! Jeder Regierungsbezirk wird durch eine Regierung verwaltet. Sie besteht aus dem Regierungspräsidenten und einer Anzahl von Regierungsräten. Der Bezirk Berlin wird von den städtischen Behörden verwaltet. Jeder Regierungsbezirk gliedert sich in Kreise. Diese sind entweder Land- kreise, die ein größeres Gebiet mit kleinen Städten und Dörfern umfassen, oder Stadtkreise, die von den Städten mit mindestens 25000 Einwohnern gebildet werden. Die Verwaltung des Landkreises leitet der Landrat, die des Stadt- kreises der Bürgermeister. Neune die Land- und Stadtkreise deiner Heimat- lichen Landschaft! Wiederhole, was du von der Verwaltung der Kreise, Städte und Dörfer gelernt hast! Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.

2. Heimatkunde der Provinz Brandenburg - S. 14

1911 - Breslau : Hirt
14 Heimatkunde der Provinz Brandenburg. Zur Förderung der Erwerbsverhältnisse dienen die sog. Kammern (Bereinigungen von gewählten Vertretern) für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel, die landwirtschaftlichen Winterschulen (Dahme, Königsberg, Friede- berg), die Obst- und Gartenbanschulen (Wittstock, Krossen), die Bangewerk-, Gewerbe- und Handelsschulen, die kaufmännischen, gewerblichen und ländlichen Fortbildungsschulen, die Sparkassen, Banken und Vorschußvereine, die Feuer- und Hagelversicherungen. 11. Geschichtliche Entwicklung. 1134 Albrecht der Bär wird durch Kaiser Lothar erblicher Markgraf der Nord- mark (Altmark); er erobert die Stadt Brandenburg und benennt sein Ge- biet nach ihr. Er erwirbt später die Prignitz, die Zanche, das Havelland, den Teltow. 1225 Seine Nachfolger Johann I. und Otto Iii. kaufen den Barnim, erwerben die Uckermark, kaufen das Land Lebus und Sternberg, erobern die Neu- mark. 1356 Die Mark wird ein Kurfürstentum. 1445 Friedrich Ii. kauft Kottbus. 1482 Albrecht Achilles erwirbt Züllichau, Krossen, Sommerfeld. 1490 Johann Cicero kauft Zossen. 1524 Joachim I. erwirbt die Grafschaft Rnppin. 1535 -71 Die Mark ist in die Kurmark (Joachim Ii.) und in die Neumark (Jo- Hann von Küstrin; heutige Neumark, Land Sternberg, Kottbus) geteilt. 1648 Der Große Kurfürst erwirbt jetzt und später kleine Gebietsteile. 1815 Die Niederlausitz wird erworben und Brandenburg angegliedert, die Alt- mark kommt zur Provinz Sachsen. Die Provinz erhält also ihre heutige Gestalt und wird in Regierungsbezirke und Kreise geteilt. Das Wappen der Provinz ist der rote Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Klauen im silbernen Felde. Ihre Farben sind Rot (oben) und Weiß. An der Gesetzgebung nimmt die Mark teil durch Entsendung von 35 Mit- gliedern des Herrenhauses, 45 Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, 26 Reichs- tagsabgeordneten. 12. Verwaltung. An der Spitze der Provinz steht der Oberpräsident, der seinen Sitz in Potsdam hat. Er übt die Oberaufsicht über die Regierungen aus und wacht darüber, daß die Gesetze ausgeführt werden. Sodann leitet er alle öffent- lichen Angelegenheiten, die sich auf die gauze Provinz erstrecken. So sorgt er für Erhaltung der Straßen, Wohltätigkeitsanstalten, Krankenhäuser, Taub- stummenanstalten usw.; so überwacht er die Arbeiten des Provinzial- schulkollegiums, unter dem die höheren Lehranstalten stehen, des Medi- zinalkolleginms, welches das Gesundheitswesen unter sich hat, und des Konsistoriums, das die Angelegenheitender evangelischen Kirche ordnet (diese 3 Behörden befinden sich in Berlin); so beaufsichtigt er die Provinzial-

3. Heimatkunde der Provinz Brandenburg - S. 15

1911 - Breslau : Hirt
Ergänzung für die Oberstufe. 15 Steuerdirektion und alle nichtstaatlichen öffentlichen Einrichtungen der Kreise, Städte und Dörfer. Die Wünsche der Provinz werden ihm durch den Proviu- ziallaudtag, dessen Mitglieder die Bewohner der Provinz wählen, zum Aus- druck gebracht. Dieser tritt alle 2 Jahre in Berlin zusammen. Die Beschlüsse des Proviuziallaudtages werden durch deu Provinzialansschnß vorbereitet und ausgeführt, an dessen Spitze der Landesdirektor steht. Die Provinz gliedert sich in die beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt und in die Stadt Berlin. (Bestimme ihre Grenzen nach der Karte!) An der Spitze jedes Regierungsbezirkes steht die Königliche Re- gierung, die vom Regierungspräsidenten geleitet wird. Sie setzt sich aus 3 Abteilungen zusammen, der Abteilung des Innern (innere Ver- waltung und Polizei), der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen und der Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Jeder steht ein Oberregierungsrat vor (der 1. der Präsident selbst), unter dem die Regieruugsrüte die einzelnen Zweige bearbeiten. Wie der Oberpräsident den Provinzialansschuß, so hat der Regierungspräsident bei Beaufsichtigung der nichtstaatlichen öffentlichen Angelegenheiten den Bezirksausschuß be- ratend zur Seite. Der Bezirk Berlin wird vom Polizeipräsidenten, den der König ernennt, und den städtischen Behörden verwaltet. Jeder Regierungsbezirk gliedert sich in Kreise. Diese sind entweder Land- kreise (31), die ein größeres Gebiet mit kleinen Städten und Dörfern umfassen, oder Stadtkreise (13), die von den Städten mit mehr als 25 000 Einwohnern gebildet werden. (Nenne die Land- und Stadtkreise der Provinz nach der Karte!) Der oberste Beamte des Landkreises ist der Land rat. Ihm steht beratend der Kreisausschuß zur Seite. Die Bewohner des Kreises werden durch deu Kreistag vertreten, der unter Vorsitz des Landrats über die öffentlichen An- gelegenheiten berät. Zur Beaufsichtigung einzelner Zweige der Verwaltung sind diesem der Kreisarzt, der Kreistierarzt und der Kreisbauinspektor beigegeben. Die Stadtkreise werden durch die städtischen Behörden verwaltet. Die Kreise gliedern sich wieder inamtsbezirke. Zu jedem gehören mehrere Dörfer und Gutsbezirke. An der Spitze steht der Amtsvorsteher, der die Polizeigewalt ausübt. Die Städte werdeu durch Magistrat und Stadtverordnetenver- sammlnng verwaltet. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten und mehreren andern Mitgliedern (Ratsmännern, Rats- Herren, Stadträten), die von den Stadtverordneten zu wählen sind. Die Stadt- verordneten selbst werden von den Bürgern gewählt. In ihren Versammlungen bringt man alle städtischen Angelegenheiten zur Sprache; ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Magistrats. Im Dorse entspricht dem Bürgermeister der Gemeindevorsteher, dem Magistrat die 2 Schöffen, den Stadtverordneten die Gemeindevertretung. Die evangelische Kirchengemeinde leiten in Stadt und Land der Ge- meindekirchenrat, an dessen Spitze der Pfarrer steht, und die kirchliche

4. Heimatkunde der Provinz Brandenburg - S. 16

1911 - Breslau : Hirt
16 Heimatkunde der Provinz Brandenburg. Gemeindevertretung. Mehrere Kirchengemeinden bilden eine Diözese, deren Haupt der Superintendent ist. Ihre Verwaltung liegt der Kreis- syuode (Superintendent, sämtliche Geistliche, gewählte Mitglieder) ob; sie tritt jährlich einmal zusammen. Die Kreissynoden wählen Abgeordnete zur Provinzialsyuode, an deren Spitze das Konsistorium, die oberste Kirchen- behörde der Provinz, steht; sie tritt alle 3 Jahre zusammen. Im Auftrage des Konsistoriums üben 3 Generalsuperintendenten (Berlin, Kurmark, Neumark und Niederlausitz) die Aufsicht über die Geistlichen und die Gemeinden aus. Die katholischen Bewohner der Provinz stehen teils unter dem Fürst- bischos von Breslau, teils uuter dem Propst von Berlin. Unter diesen üben mehrere Erzpriester die Aufsicht über die Pfarrer und die Gemeinden aus. Die Schulaufsicht liegt in den Dörfern und Städten den Ortsfchul- iufpektoreu ob. Über ihnen stehen die Kreisschulinspektoren, die im Na- men der Regierung ihres Amtes walten. Die äußeren Angelegenheiten der Schulen werden in den Dörfern durch den Schulvorstand, in den Städten durch die Schuldeputation geordnet. 13. Einteilung in Regierungsbezirke und Kreise (Kreisstädte). A. Bezirk Berlin (63,5 qkm). B. Regierungsbezirk Potsdam (20 643 qkm): 1. Prenzlau (Preuzlau), 2. Templin (Templin), 3. Angermünde (Angermünde), 4. Ober-Barnim (Freien- Walde), 5. Stadtkr. Lichtenberg, 6. Nieder-Barnim (Berlin), 7. Stadtkr. Char- lottenburg, 8. Stadtkr. Wilmersdorf, 9. Stadtkr. Schöneberg, 10. Stadtkr. Rix- dorf, 11. Teltow (Berlin), 12. Beeskow-Storkow (Beeskow), 13. Jüterbog- Luckenwalde (Jüterbog), 14. Zauch-Belzig (Belzig), 15. Stadtkr. Potsdam, 16. Stadtkr. Spandau, 17. Osthavelland (Nauen), 18. Stadtkr. Brandenburg, 19. Westhavelland (Rathenow), 20. Rnppin (Nen-Rnppin), 21. Ostprignitz (Kyritz), 22. Westprignitz (Perleberg). C. Regierungsbezirk Frankfurt (19198 qkm): 1. Königsberg (Königs- berg), 2. Soldin (Soldin), 3. Arnswalde (Arnswalde), 4. Friedeberg (Friedeberg), 5. Stadtkr. Landsberg, 6. Landsberg (Landsberg), 7. Lebns (Seelow), 8. Stadtkr. Frankfurt, 9. Weststernberg (Drossen), 10. Oststernberg (Zielenzig), 11. Züllichan- Schwiebns (Züllichan), 12. Krossen (Krossen), 13. Stadtkr. Guben, 14. Guben (Guben), 15. Lübben (Lübben), 16. Luckau (Luckau), 17. Kalau (Kalau), 18. Stadtkr. Kottbus, 19. Kottbus (Kottbus), 20. Stadtkr. Forst, 21. Sorau (Sorau), 22. Spremberg (Spremberg). Druck von Breitkops & Härtel in Leipzig.

5. Die altklassischen Realien im Realgymnasium - S. 62

1911 - Berlin : Teubner
62 bertragen worden war, so besa dieser damit tatschlich die un-umschrnkte Herrschaft der das gesamte Reich. Seine Edikte er-hielten Gesetzeskraft. 2. Den Titel Imperator hatte Oktavian bereits i. I. 40 angenommen, dazu den Namen Csar. Im I. 27 verlieh ihm der Senat den Beinamen Augustus, der auch von allen Nachfolgern gefhrt wurde, i. I. 2 v. Chr. den Titel pater patriae, womit der Kaiser in das ffentliche Gebet der Priester aufgenommen wurde. Pontifex maximus war Augustus seit 12 v. Chr. und ber-nahm damit die Aufsicht der das gesamte Religionswesen. Seit-dem blieb dieses Amt mit dem Prinzipat stndig vereinigt und wurde im Titel mitgefhrt. Der verstorbene Kaiser wurde auf Senatsbeschlu als divus unter die Götter eingereiht. 3. Die Ernennung der Kaiser erfolgte spter entweder durch den Senat oder durch das Heer mit nachtrglicher Anerkennung der Wahl durch den dabei nicht beteiligten dieser beiden Faktoren. Die Thronfolge wurde weiterhin auch vom Prinzeps selbst ge-regelt, indem er den in Aussicht genommenen Nachfolger zum Mitregenten ernannte und ihm gleichfalls das imperium und die potestas tribnnicia bertrug. 5. Die Magistrate des Kaiserreichs. 1. Die alten republikanischen Magistrate blieben auer der Ceusur, deren Funktionen der Kaiser selbst bernahm, uerlich unverndert bestehen. Auch ihre Wahl fand zunchst noch durchs Volk statt, bis sie Tiberius dem Senat bertrug. Die Reihen-folge der einzelnen Magistrate und damit der senatorischen Beamtenlaufbahn (cursus bonorum) wurde fest umschrieben und umfate folgende Stufen: Legionstribnnat mit 18 Jahren, eine Stelle im Vigiutivirat etwa mit 20 Jahren, die Qustur mit 25, hierauf Volkstribunat oder dilitt, die Prtnr mit 30, das Kon-sulat mit 33 Jahren, dann die Verwaltung einer senatorischen Provinz als Prokonsul. Die Bedeutung der einzelnen mter war jedoch tatschlich durch die kaiserliche Gewalt sehr eingeschrnkt. 2. Die kaiserlichen Magistrate, die zum Teil besoldet waren, wurden aus dem Ritterstande besetzt, die niederen aus den Frei-gelassenen. Die hchsten Stellen haben inne: praefectus prae-torio, der Kommandant der kaiserlichen Garde, besonders einsln-reich als Stellvertreter des Kaisers und dessen Bevollmchtigter in der Kriminalgerichtsbarkeit auerhalb Roms; praefectus urbi, der Stadtkommandant, Vertreter des Kaisers in stdtischen Ange-

6. Die altklassischen Realien im Realgymnasium - S. 63

1911 - Berlin : Teubner
63 legenheiten, zuerst nur in dessen Abwesenheit, spter dauernd, fr Ruhe und Ordnung in der Stadt verantwortlich, weiterhin oberster Strafrichter der Hauptstadt und ihrer nchsten Umgebung; prae-fectus annonae, Proviantmeister, mit der Getreideversorgung Roms betraut; praefectus vigilum, Leiter des nchtlichen Sicherheitsdienstes der Stadt. Der praefectus Aegypti war kaiserlicher Statthalter von gypten, das zum Krongut gemacht worden war. Die brigen kaiserlichen Beamten fuhren den Titel procuratores und sind teils Statthalter in den kleineren kaiser-lichen Provinzen, teils Verwalter des Fiskus und des Steuerwesens in den greren Provinzen (p. rei familiaris oder rei privatae principis), teils Leiter des kaiserlichen Hausministeriums (p. a rationibus, a libellis und ab epistulis). Dazu kommen noch ver-schiedene curatores, Beamte senatorischen Standes, so c. aquarum, perum und riparum, die fr Instandhaltung der Wasserleitungen, fr die Bauten und fr die Tiberregulierung zu sorgen hatten. 6. Volksversammlung und Senat in der Kaiserzeit. 1. Die comitia bleiben zunchst in der hergebrachten Form und mit ihren alten Rechten, der Beamtenwahl, der Gesetzgebung und der Gerichtsbarkeit, bestehen, doch verschafft tatschlich bei allen Entscheidungen der Kaiser kraft seiner Amtsgewalt ausschlielich seinem Willen Geltung. Spter werden smtliche Befugnisse der Volksversammlung dem Senat bertragen, nur die renuntiatio, die Bekanntmachung der gewhlten Beamten, bleibt ihr vorbehalten. 2. Der Senat erhielt durch Augustus die Normalzahl von 600 Mitgliedern. Der Form nach teilt er die Herrschaft mit dem Kaiser, tatschlich aber sind seine Befugnisse wesentlich durch die Vorrechte des Priuzeps eingeschrnkt. Der Senat tritt dann in die Rechte der Volksversammlung und hat dazu die Verwaltung der senatorischen Provinzen unter sich. Iii. Das Gerichtswesen. a) Zur Zeit (Liceros. 1. Die Einteilung der Gerichte beruht auf der Unterscheidung von Privat- oder Zivilrecht (ius privatum) und ffentlichem Recht (ius publicum), zu dem auch das Kriminalrecht gehrt. Das erstere bezieht sich auf einzelne Personen und ihre Interessen, das letztere auf die Gesamtheit, den Staat und seine Interessen. Die Privatsachen werden in den iudicia privata als Zivil-

7. Die altklassischen Realien im Realgymnasium - S. 78

1911 - Berlin : Teubner
78 hatten auf Grund eines besonderen Vertrages (foedus) eigene Gerichtsbarkeit und stellten fr das Heer die auxilia. Durch die lex Julia i. I. 90 wurden die Unterschiede der Gemeinden unter Beibehaltung der alten Bezeichnungen smtlich beseitigt, indem alle italischen Städte das volle Brgerrecht und eigene Verwaltung erhielten, die der rmischen Verfassung nach-gebildet war. Der Magistrat bestand aus 4 jhrlich gewhlten Mitgliedern, quattuorviri bezw. duumviri, je 2 fr die Rechtspflege und fr das Polizeiwesen. Der Senat, auch ordo decurionum nach seiner Einteilung genannt, hatte gewhnlich 100 lebenslng-liche Mitglieder. In der Kaiserzeit kamen dazu die Augustales, die Priester des Kaiserkultus, die nach abgelaufener Amtszeit den Titel behielten und einen besonderen Stand bildeten, hnlich dem Ritterstand in Rom. Allmhlich wurde eine Kontrolle der stdtischen Verwaltung ntig, und Trajan setzte fr diesen Zweck curatores rerum publi carum ab imperatore dati ein. Unter Hadrian wurden auerdem die iuridici eingesetzt, denen der grte Teil des Gerichtswesens unterstellt wurde. Spter verloren die Städte mit dem Niedergang ihrer Bevlkerung auch den letzten Rest ihrer Selbstverwaltung, so da Italien nun den Provinzen gleich-gestellt war. 2. Provincia bezeichnet ursprnglich den Geschftskreis eines Beamten, danach die Verwaltung eines unterworfenen Landes und schlielich dieses Land selbst. Ein Drittel des Gebietes einer er-oberten Provinz wurde meist zum ager publicus gemacht und verpachtet, der Rest blieb den Unterworfenen, wofr diese Abgaben zu entrichten hatten. Die Verhltnisse jeder einzelnen Provinz wurden durch eine lex provinciae geregelt. Auch in den Provinzen bilden wie in Italien die Stadtgemeinden mit ihrem Gebiet die Grundlage der Verwaltung. Einzelne Gemeinden behielten als civitates foederatae ihre Selbstndigkeit und waren abgabe-frei, andere waren civitates sine foedere immunes et liberae, die meisten wurden civitates vectigales et stipendiariae, Städte mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit, doch ohne Brgerrecht und abgabepflichtig. Die Verwaltung der Provinz lag in den Hnden eines vom Senat ernannten Statthalters, eines Prokonsuls oder Proprtors. Der erstere befehligte ein Heer und wurde in diejenige Provinz geschickt, die noch nicht vllig beruhigt oder von auen bedroht war. Das unumschrnkte Imperium wurde bis zum Eintreffen des Nachfolgers gefhrt. In den einzelnen Be-zirken hielt der Statthalter Gerichtstage ab (conventus agere). Nach

8. Die altklassischen Realien im Realgymnasium - S. 79

1911 - Berlin : Teubner
79 Ablauf der Amtszeit, die vom Senat auf mehrere Jahre verlngert werden konnte, stand den Provinzialen das Recht zu, wegen Er-presfnng (de repetundis) Klage der den Statthalter zu führen, doch geschah dies selten, da wenig Aussicht auf Erfolg war. In der Kaiserzeit trat hierin eine wesentliche Besserung ein, indem jetzt solche Klagen streng untersucht und die Schuldigen be-straft wurden. Augustus hatte i. I. 27 v. Chr. eine Teilung der Provinzen zwischen Kaiser und Senat vorgenommen, so da diesem die vllig beruhigten ohne militrische Besatzung zugewiesen wurden, während der Kaiser die brigen fr sich nahm. Die jhrlich wech-selnden Statthalter der Senatsprovinzen waren Prtorier mit dem Titel proconsules, nur Asien und Afrika erhielten Konsularen. Die kaiserlichen Provinzen standen unter den legati Augusti pro praetore als Bevollmchtigten des Kaisers, die meist mehrere Jahre im Amte blieben. In einzelnen Gebieten behielten auch die einheimischen Herrscherfamilien die Regierung (z. B. Juda), doch waren auch diese den Knigstitel fhrenden Regenten dem Kaiser verantwortlich. Spter traten fr sie kaiserliche Prokuratoren ein. Die Vorzugsrechte einzelner Gemeinden blieben auch in der Kaiser-zeit bestehen. In den Provinzen, in denen bei ihrer Erwerbung eine Einteilung in Landschaften und Gaue ohne grere Zentren bestand, wurden solche geschaffen, indem eine Gemeinde zum Sitz der Verwaltung und damit zum stdtischen Mittelpunkt des Be-zirks gemacht wurde (z. B. Gallien). gypten nahm eine Sonder-stellnng ein als Krongnt des Kaisers unter einem Vizeknig ritter-lichen Standes als praefectus Aegypti. B. Bas Religwnswefen. 1. Die Entwicklung der rmischen Religion. 1. Religio bedeutet die strenge Gewissenhaftigkeit und Pein-lichkeit gegenber den vorgeschriebenen Gebruchen des Gottes-dienstes. Durch genaue Befolgung der vom Staat fr die Ver-ehruug der Götter festgesetzten Gebote konnte man deren Wohl-wollen und Untersttzung fr sich gewinnen, denn die Gottheit war ihrerseits verpflichtet demjenigen, der sich in richtiger Weise an sie wandte, zu Willen zu sein. Fr alle Erscheinungen der Natur, fr alle Vorgnge des Lebens, fr jede Handlung und fr jeden Gegenstand, fr jede geistige und sittliche Eigenschaft hatte die nr-sprnglich reine Naturreligion der Rmer ein besonderes gttliches

9. Die altklassischen Realien im Realgymnasium - S. 77

1911 - Berlin : Teubner
77 Seitentore und trennt das Hintere von dem mittleren Lager. Von den Dienstgebuden lagen quaestorium und horreum in der retentura. Ersteres, dessen Neubau jetzt vollendet ist, war das Amtslokal des Qnstors, wo die Kasse aufbewahrt und der Sold ausgezahlt wurde. Das horreum (wieder aufgebaut und als Museum der rmischen Altertmer eingerichtet) diente als Anfbewahruugs-rum fr die zur Ernhrung der Besatzung vorrtigen Lebens-mittel, besonders Weizen. Der groe rechteckige Mittelbau des Kastells, am Platz des Feldherrnzeltes (praetorium) der gewhn lichen Marschlager, umfat auer einer gerumigen, langgestreckten Halle, principia, durch welche die via principalis fhrt, zwei von massiven Gebuden umgebene Hfe. Der in der Mitte des Ganzen gelegene quadratische Hofraum wird von gedeckten Hallen rings eingeschlossen, an seinen ueren Seiten laufen die Rstungs- und Bekleidungskammern entlang. Den hinteren schmalen Hof schliet das sacellum ab, das Lagerheiligtum, in dem die Feldzeichen der Kohorte, die Bilder der Lagergtter und das Bild des Kaisers aufgestellt waren. Zu beiden Seiten der Eingangstr des Sacellum stehen jetzt die Bildsulen der Kaiser Hadrian und Severus Alexander. Die Seiten dieses Hofes werden von dem Archiv des Feldherrn, tabularium, und dem Wachtlokal, excubatorium, eingenommen. Die Baracken der Soldaten fllten, reihenweise ge-ordnet und von Straen durchschnitten, das Mittel- und Vorder-lager. Sie waren meist klein, fr je 10 Mann berechnet, hatten Wnde aus Holzfachwerk mit Lehmverputz und strohgedecktes Dach. V. Die Verwaltung Italiens und der Provinzen. 1. In Italien bilden die Stadtgemeinden, denen das umliegende Gebiet mit Drfern und Einzelgehften zugeteilt war, die Grund-lge der Verwaltung und unterstehen unmittelbar den obersten Staatsbeamten. Bis zum Bundesgenossenkriege (90 v. Chr.) standen diese Städte zu Rom in verschiedenartig geordnetem Verhltnis. Die coloniae, als Ansiedelungen rmischer Brger, spter der Veteranen, in unterworfenen Stdten oder Landesteilen angelegt, besaen volles Brgerrecht. Die municipia, die Landstdte, erhielten meist nur das beschrnkte Brgerrecht (civitas sine suffragio et iure honorum). Beide standen unter der Gerichtsbarkeit des praetor urbanus oder seines Stellvertreters, eines praefectus iuri dicun<Jo; praefecturae hieen danach die Gerichtssprengel, in denen die Prsekten Recht sprechen. Die civitates foederatae

10. Heimatkunde des Regierungsbezirks Osnabrück - S. 13

1901 - Osnabrück : Pillmeyer
— 13 — bahn quer ganz dicht aneinander gelegt und miteinander, ver- bnnden hat. So baute man sich einen sichern Weg durch das Moor, iu welches man sonst wohl ohne Zweifel eingesunken wäre. Später war das Moor darüber hinausgewachsen, und man wußte nichts mehr von ihnen. Jetzt gräbt man fleißig danach, weil man glaubt, daß die alten Römer sie gebaut haben, als sie nach Deutsch- land kamen, um unser Land zu erobern. Man möchte genau wissen, auf welchen Wegen sie Deutschland betreten und wieder verlassen haben. Solche Bohlwege sind im Burtanger Moor nicht weit von Rütenbrock gefunden worden. Andere Bohlwege giebt es in den sumpfigen Gegenden um den Dümmer. Ob sie alle von den Römern stammen, ist noch ungewiß. Viii. Sinteitung und (Verwaltung. Jede Gemeinde hat an ihrer Spitze den Gemeindevor- stehe r mit einigen Beigeordneten. Die Städte werden von dem Magistrate verwaltet. Dieser besteht aus dem Bürgermeister und mehreren Senatoren. Er ttnrjd von den Bürgervorstehern unterstützt, welche von den Bürgern gewählt werden. Eine größere Zahl von Gemeinden bildet einen Kreis. Der oberste Beamte eines Kreises ist der L a n d r a t. Die Stadt Osna- brück ist ein Kreis für sich. Die Geschäfte des Landrats besorgt hier der Magistrat. Auch Lingen und Papenburg verwalten sich selbst und haben eine eigene Polizei. Es sind also Städte mit voller Selbständigkeit, die nicht unter dem Landrat, sondern unter dem Regierungspräsidenten stehen. Ebenso verhält es sich mit Melle und Quakenbrück; nur ist ihre Polizei vom Landrat abhängig. Man nennt sie deshalb Städte mit beschränkter Selbständigkeit. Alle übrigen Städte stehen unter Aufsicht des Landrats, nur haben sie meistens eine befoudere städtische Verfassung. Aus mehreren Kreisen ist der Regierungsbezirk zusam- mengesetzt. Der Regierungsbezirk Osnabrück hat 11 Kreise, deren Namen wir am Ende des Buches Seite 34 finden. Der höchste Beamte desselben ist der Regierungspräsident, der in seiner Arbeit von den Regierungsräten unterstützt wird. Aus mehreren Regierungsbezirken wird eine Provinz gebildet, an deren Spitze der O b e r p r ä s i d e n t steht. Ix. Vechtöpftege. Die Gerichte haben besonders Streitigkeiten der Bürger zu schlichten und die Übertretung der Gesetze zu bestrafen. In Bent- heim, Bersenbrück, Freren, Fürstenau, Iburg, Lingen, Malgarten, Melle, Meppen, Neuenhaus, Osnabrück, Papenburg, Quakenbrück, Sögel und Wittlage bestehen Amtsgerichte. Diese sprechen Recht bei kleineren Streitigkeiten der Bürger untereinander. Auch urteilen sie leichtere Vergehen ab. Letzteres geschieht in den Schöffengerichten, welche aus dem Amtsrichter und zwei Bürgern (Schöffen) bestehen.
   bis 10 von 628 weiter»  »»
628 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 628 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 1
1 8
2 6
3 42
4 34
5 52
6 1
7 1
8 46
9 6
10 67
11 6
12 4
13 51
14 0
15 4
16 10
17 0
18 6
19 3
20 2
21 11
22 1
23 0
24 4
25 38
26 483
27 11
28 12
29 24
30 2
31 0
32 1
33 13
34 9
35 13
36 26
37 93
38 25
39 179
40 1
41 3
42 25
43 5
44 0
45 49
46 37
47 32
48 55
49 9

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 30
2 0
3 36
4 67
5 23
6 2
7 2
8 21
9 19
10 54
11 21
12 0
13 9
14 1
15 3
16 66
17 119
18 10
19 12
20 0
21 1
22 4
23 10
24 5
25 8
26 11
27 5
28 7
29 17
30 1
31 0
32 2
33 0
34 6
35 0
36 27
37 8
38 69
39 14
40 12
41 157
42 8
43 9
44 54
45 80
46 39
47 0
48 7
49 8
50 1
51 1
52 5
53 0
54 57
55 0
56 16
57 18
58 3
59 76
60 23
61 5
62 2
63 9
64 4
65 39
66 13
67 1
68 195
69 87
70 10
71 36
72 445
73 23
74 2
75 6
76 51
77 19
78 3
79 5
80 6
81 4
82 23
83 86
84 1
85 6
86 9
87 36
88 0
89 1
90 1
91 10
92 103
93 1
94 48
95 8
96 0
97 1
98 22
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 1270
1 1735
2 660
3 2100
4 368
5 808
6 2289
7 684
8 124
9 663
10 872
11 768
12 3518
13 2691
14 1188
15 79
16 127
17 294
18 655
19 930
20 316
21 659
22 167
23 36
24 4057
25 1340
26 580
27 152
28 6261
29 437
30 537
31 265
32 2076
33 4738
34 2487
35 594
36 797
37 121
38 506
39 1776
40 671
41 303
42 4293
43 2093
44 828
45 264
46 4025
47 1112
48 520
49 118
50 2567
51 4154
52 2421
53 336
54 356
55 540
56 362
57 217
58 680
59 3702
60 370
61 1086
62 644
63 92
64 367
65 996
66 563
67 381
68 357
69 6
70 707
71 730
72 622
73 170
74 249
75 2649
76 565
77 337
78 1584
79 273
80 588
81 9688
82 336
83 2050
84 6317
85 185
86 866
87 479
88 139
89 1641
90 616
91 484
92 59
93 486
94 558
95 1667
96 780
97 628
98 244
99 628
100 4778
101 1175
102 2417
103 273
104 805
105 410
106 594
107 2202
108 62
109 1272
110 1172
111 1588
112 1040
113 1366
114 1792
115 265
116 1132
117 401
118 231
119 1840
120 374
121 1542
122 962
123 1066
124 7102
125 2357
126 491
127 769
128 180
129 1360
130 744
131 5159
132 476
133 3631
134 595
135 609
136 1884
137 2061
138 201
139 1323
140 605
141 470
142 1811
143 1181
144 245
145 1126
146 147
147 485
148 117
149 59
150 251
151 1099
152 4685
153 575
154 1735
155 1241
156 1110
157 1476
158 252
159 832
160 862
161 689
162 60
163 124
164 1166
165 722
166 1021
167 414
168 1659
169 589
170 404
171 953
172 330
173 1508
174 657
175 6457
176 360
177 1686
178 444
179 2003
180 996
181 162
182 860
183 5418
184 953
185 592
186 336
187 577
188 2243
189 317
190 189
191 186
192 464
193 1547
194 371
195 2775
196 2832
197 223
198 481
199 977